Gutes über das Leben hinaus bewirken

Testamentspende

Jeder von uns stellt sich irgendwann die Frage: Was bleibt, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Mit einer Testamentsspende an das Bayerische Rote Kreuz setzen Sie ein Zeichen der Menschlichkeit, das über Generationen hinweg wirkt. Ihr Vermächtnis kann Leben retten, Hoffnung schenken und dort helfen, wo es am dringendsten gebraucht wird.

Ihr Vermächtnis für Menschlichkeit

  • Warum eine Testamentspende an das BRK?

    • Hilfe, die bleibt: Ihre Unterstützung ermöglicht nachhaltige humanitäre Hilfe.
    • Steuerliche Vorteile: Das BRK ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spende kommt vollständig dem guten Zweck zugute.
    • Individuelle Gestaltung: Sie entscheiden selbst, für welchen Bereich (z. B. Katastrophenschutz, Rettungsdienst, soziale Projekte) Ihre Spende eingesetzt wird.
  • So funktioniert eine Testamentspende

    • Wenn Sie das Bayerische Rote Kreuz in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie es als Miterben oder als Vermächtnisnehmer festlegen.  Ein Testament kann entweder handschriftlich oder notariell erstellt werden.
    • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das BRK mit Ihrem Nachlass zu bedenken. Sie können festlegen, ob das BRK einen bestimmten Geldbetrag, Sachwerte, Immobilien oder einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses erhalten soll.

Wir beraten Sie gerne!

Das Verfassen eines Testaments ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf diesem Weg vertrauensvoll beraten und begleitet werden. 

Wir sind für Sie da – unverbindlich und diskret.

Zögern Sie nicht, uns mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren. Gerne informieren wir Sie und unterstützen Sie dabei, Ihr Vorhaben ganz nach Ihren Wünschen umzusetzen.

Häufige Fragen & weitere Informationen

Kann ich meine Familie trotzdem als Erben einsetzen?

Kann ich meine Familie trotzdem als Erben einsetzen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, das BRK als Alleinerben, Miterben oder Vermächtnisnehmer in Ihrem Testament einzusetzen. Sie können Ihr Erbe also zwischen Angehörigen und dem BRK aufteilen.

Muss ich meine Testamentspende vorher anmelden?

Es steht Ihnen frei, das BRK über Ihre testamentarische Verfügung zu informieren. Eine Mitteilung ermöglicht es uns jedoch, Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche entsprechend umgesetzt werden.

Wie wird meine Spende eingesetzt?

Ihre Spende wird für die Bereiche verwendet, die Ihnen besonders am Herzen liegen – z. B. Katastrophenschutz, Erste Hilfe, Seniorenhilfe oder Rettungsdienst. Wir beraten Sie gerne! 

 

Fällt auf meine Testamentspende Erbschaftssteuer an?

Nein, das BRK ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Somit kommt Ihre gesamte Spende ohne Abzüge den gemeinnützigen Aufgaben des BRK zugute.

Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament zugunsten des BRK?

Ein Testament kann eigenhändig oder notariell erstellt werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum und Ort versehen und unterschrieben sein. Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich, einen Notar hinzuzuziehen.

Kann ich das BRK auch als Begünstigten meiner Lebensversicherung einsetzen?

Ja, Sie können das BRK als Begünstigten Ihrer Lebensversicherung, Ihres Wertpapierdepots oder Ihrer Bankguthaben benennen. Ihr Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen stellt hierfür entsprechende Formulare bereit.

An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden?

Für weitere Fragen oder ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten unserer Ansprechpartnerin finden Sie unten auf dieser Seite. 

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da.