Kann ich meine Familie trotzdem als Erben einsetzen?
Kann ich meine Familie trotzdem als Erben einsetzen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, das BRK als Alleinerben, Miterben oder Vermächtnisnehmer in Ihrem Testament einzusetzen. Sie können Ihr Erbe also zwischen Angehörigen und dem BRK aufteilen.
Muss ich meine Testamentspende vorher anmelden?
Es steht Ihnen frei, das BRK über Ihre testamentarische Verfügung zu informieren. Eine Mitteilung ermöglicht es uns jedoch, Ihnen für Ihre Unterstützung zu danken und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche entsprechend umgesetzt werden.
Wie wird meine Spende eingesetzt?
Ihre Spende wird für die Bereiche verwendet, die Ihnen besonders am Herzen liegen – z. B. Katastrophenschutz, Erste Hilfe, Seniorenhilfe oder Rettungsdienst. Wir beraten Sie gerne!
Fällt auf meine Testamentspende Erbschaftssteuer an?
Nein, das BRK ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Somit kommt Ihre gesamte Spende ohne Abzüge den gemeinnützigen Aufgaben des BRK zugute.
Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament zugunsten des BRK?
Ein Testament kann eigenhändig oder notariell erstellt werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum und Ort versehen und unterschrieben sein. Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich, einen Notar hinzuzuziehen.
Kann ich das BRK auch als Begünstigten meiner Lebensversicherung einsetzen?
Ja, Sie können das BRK als Begünstigten Ihrer Lebensversicherung, Ihres Wertpapierdepots oder Ihrer Bankguthaben benennen. Ihr Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen stellt hierfür entsprechende Formulare bereit.
An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden?
Für weitere Fragen oder ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten unserer Ansprechpartnerin finden Sie unten auf dieser Seite.

