Fahrdienst

Fühlen Sie sich nicht fit genug, um selbst mobil zu sein? Der Fahrdienst des Bayerischen Roten Kreuzes ist für Sie da. Wir bringen Sie sicher und zuverlässig an Ihr Ziel. Unser Service richtet sich an alle, die Unterstützung bei der Fortbewegung benötigen und bietet eine unbeschwerte Alternative zum selbstständigen Fahren. Verlassen Sie sich auf unsere Mitarbeiter*innen!

  • Mit uns bleiben Sie mobil

    Unser Fahrdienst machts möglich – egal, ob Sie mit Gehstock, Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind. Ob Alltag oder Freizeit, mit uns erreichen Sie problemlos Ihr Ziel.

    • Zu Arzt- oder Facharztterminen
    • Zur Arbeit oder Ausbildungsstätte
    • Krankenfahrten zu Serien- bzw. Dauerbehandlungen (z. B. Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie)
    • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
    • Zur Kurzzeitpflege
    • Zu Privatfahrten
Flexibel und bequem.

Wie möchten Sie fahren?

Ganz gleich, wie Ihre Bedürfnisse aussehen, wir bieten Ihnen die passende Lösung.

Sitzendfahrt

Unser Service für den sitzenden Transport richtet sich an Menschen, die grundsätzlich mobil sind, jedoch bei längeren Wegen oder in bestimmten Situationen Unterstützung benötigen.

Wir begleiten Sie nicht nur während der Fahrt, sondern stehen Ihnen auch vor Ort hilfreich zur Seite – zum Beispiel bei der Anmeldung in Arztpraxen oder Krankenhäusern. Selbstverständlich bringen wir Sie nach dem Termin auch sicher bis an Ihre Haustür zurück.

Unsere geräumigen Fahrzeuge bieten ausreichend Platz für Gehhilfen wie Rollatoren oder Krücken.
Damit wir Ihre Fahrt optimal planen können, bitten wir Sie, uns bereits bei der Buchung mitzuteilen, ob Sie eine Gehhilfe benötigen.

Beförderung im Rollstuhl

Mit unseren behindertengerecht ausgestatteten Fahrzeugen können wir Sie sicher und bequem im eigenen Rollstuhl oder in einem von uns bereitgestellten Rollstuhl transportieren.

Dank der speziellen Ausstattung unserer Fahrzeuge ist ein Umsetzen nicht erforderlich – Sie bleiben während der gesamten Fahrt sicher im Rollstuhl sitzen.

Wir transportieren selbstverständlich alle gängigen Rollstuhlgrößen – bitte informieren Sie uns bei der Buchung, falls besondere Maße oder Anforderungen bestehen.

Liegendtransport

Falls Sie nicht sitzen oder laufen können oder dürfen, bieten wir Ihnen eine bequeme Beförderung im Liegen an.

Während der gesamten Fahrt werden Sie von einer zusätzlichen Begleitperson betreut, die für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sorgt.

Unsere Fahrzeuge sind – im Gegensatz zum Rettungsdienst – nicht medizinisch ausgestattet.
Unser Service stellt keine medizinische Versorgung sicher, sondern konzentriert sich auf eine sichere, komfortable und verlässliche Beförderung.

Kosten & Abrechnung

Die entstehenden Kosten für eine Beförderung können je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. Eine pauschale Aussage ist daher leider nicht möglich. Unser Team berät Sie jedoch gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – z. B. zur Übernahme durch die Krankenkasse oder Pflegeversicherung.

Als starker Vertragspartner aller Krankenkassen rechnen wir – wann immer möglich – direkt mit diesen ab, um die Kosten für unsere Fahrgäste so gering wie möglich zu halten.

Unser Fahrdienst informiert Sie ausführlich darüber,

  • bei welchen Fahrten Sie im Vorfeld eine ärztliche „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Transportschein) und ggf. eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse benötigen,
  • und welche Fahrten grundsätzlich privat abgerechnet werden müssen.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Häufige Fragen & weitere Informationen

Wer kann den Fahrdienst nutzen?

Unser Fahrdienst richtet sich an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – z. B. Seniorinnen und Senioren, Personen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Was kostet der Fahrdienst?

Die Kosten richten sich nach Art der Fahrt und individueller Situation.
Bei entsprechender Genehmigung erfolgt die Abrechnung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse. Die Zuzahlung beträgt zwischen 5 € und 10 € je Fahrt und wird Ihnen im Nachgang in Rechnung gestellt.

Wann brauche ich eine ärztliche Verordnung ("Transportschein")?

Eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (auch Transportschein genannt) wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist – zum Beispiel bei:

  • regelmäßigen Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
  • stationären Krankenhausaufenthalten (Einweisung/Entlassung)
  • Fahrten zu ambulanten Operationen oder bestimmten Nachbehandlungen
  • eingeschränkter Gehfähigkeit (z. B. bei Rollstuhlnutzung oder schwerer Erkrankung)

Wichtige Hinweise:

  • Bei gesetzlich Versicherten muss die Verordnung vor der Fahrt meist durch die Krankenkasse genehmigt werden – insbesondere bei nicht stationären Fahrten.
  • Für Fahrten ohne medizinischen Anlass (z. B. private Termine) ist keine Verordnung möglich – diese müssen privat bezahlt werden.

Unser Service:

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob eine Verordnung nötig ist, und erklären Ihnen, wie Sie ggf. die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Wird mit der Krankenkasse abgerechnet?

Ja – als Vertragspartner aller Krankenkassen rechnen wir direkt ab, wenn eine gültige Verordnung und Genehmigung vorliegt.
So entstehen für Sie möglichst keine oder nur geringe Kosten.

Wie und wann kann ich eine Fahrt buchen?

Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Online-Formular.
Wir benötigen einige Angaben wie Fahrziel, Mobilitätsbedarf (z. B. Rollstuhl), Zeitpunkt und ggf. Angaben zur Verordnung.

Wir bitten um eine frühzeitige Anmeldung, sobald Ihr Termin bekannt ist (mind. 2–3 Tage vorher), damit wir Ihre Fahrt optimal planen können. In dringenden Fällen bemühen wir uns um eine kurzfristige Lösung.

Können Begleitpersonen mitfahren?

Ja, eine Begleitperson kann kostenfrei mitfahren, wenn dies notwendig oder gewünscht ist. Bitte geben Sie dies bei der Buchung an.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrdienst, Krankentransport und Rettungsdienst?

BRK-Fahrdienst

Der Fahrdienst richtet sich an Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die keine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen.
Typische Fahrten sind:

  • zu Arzt- oder Therapieterminen
  • zur Reha oder Tagespflege
  • ins Krankenhaus (Einweisung oder Entlassung)

Unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge ermöglichen auch Rollstuhl- oder Liegendtransporte. Eine ärztliche Verordnung (Transportschein) kann erforderlich sein, ist aber nicht immer notwendig.

Wichtig: Es erfolgt keine medizinische Versorgung während der Fahrt.


Krankentransport (qualifizierter Krankentransport)

Der qualifizierte Krankentransport wird eingesetzt, wenn während der Fahrt eine medizinische Betreuung oder Überwachung notwendig ist – beispielsweise bei:

  • dem Bedarf an Sauerstoff oder Infusionen
  • Patienten mit eingeschränkter Transportfähigkeit nach Operationen oder bei schweren Erkrankungen

Der Krankentransport wird von Rettungsdienstpersonal durchgeführt und erfolgt in einem speziell ausgestatteten Fahrzeug. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich und muss in der Regel vorab genehmigt werden.


Rettungsdienst (Notfallrettung)

Der Rettungsdienst wird bei akuten medizinischen Notfällen alarmiert, z. B. bei:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • schweren Unfällen

Die Versorgung erfolgt durch Rettungsdienstpersonal oder einen Notarzt, meist mit Blaulicht und in Notarzt- oder Rettungswagen. Eine medizinische Versorgung beginnt direkt am Einsatzort und wird während der Fahrt fortgeführt.

Wir beraten Sie gerne!